Sicherheitsnachweise (SiNa)
Periodische Kontrolle
für Eigentümer/Verwaltungen
Bestehende Installationen müssen gemäss Niederspannung-Installationsverordnung (NIV) in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle überprüft werden.
Die Aufforderung zur Periodischen Kontrolle erfolgt durch die Netzbetreiberin bzw. durch das eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.
Handänderung Kontrolle
für Eigentümer/Verwaltungen
Gemäss Niederspannung-Installationsverordnung (NIV) muss bei jedem Eigentümerwechsel (Handänderung) eine Kontrolle der elektrischen Installation durchgeführt werden - sofern kein Sicherheitsnachweis vorliegt, der jünger als 5 Jahre ist (nach Artikel 58 OR).
Abnahme Kontrolle
für Eigentümer/Verwaltungen
Die Abnahmekontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle, welche an der Planung, Erstellung, Instandstellung oder Ausführung nicht beteiligt war, durchgeführt werden.
Die Abnahmekontrolle muss zusätzlich zur Schlusskontrolle erfolgen, sofern es sich nicht um einen Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt.
Schluss Kontrolle
für Elektroinstallations- Unternehmungen
Nach Fertigstellung der Elektroinstallationen muss gemäss Niederspannung-Installationsverordnung (NIV) eine Schlusskontrolle erfolgen.